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Streitwert für die Auflassung eines Grundstücks – und das Erbbaurecht
Der Wert einer auf Auflassung eines Grundstücks gerichteten Klage bestimmt sich nach § 6 ZPO und damit nach dem Wert des Grundstücks. Im hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall betrüge dieser Wert jetzt 8, 3 Mio. €, weil das Erbbaurecht nicht meh…