Auch einem freigestellten Personalratsmitglied kann ein tariflicher Zusatzurlaub zustehen.
Allerdings kann der Arbeitnehmer diesen Anspruch aber nicht auf Art. 46 Abs. 2 Satz 1 BayPVG stützen. Diese Vorschrift sichert die Vergütung des Personalratsmitglieds; etwaige Ansprüche auf Zusatzurlaub werden hiervon nicht …



















