Gemeinnützigkeit – und die allgemeinpolitische Betätigung

Das Ausschließlichkeitsgebot des § 56 AO ist im Hinblick auf die Grenzen der allgemeinpolitischen Betätigung einer steuerbegünstigten Körperschaft noch gewahrt, wenn die Beschäftigung mit politischen Vorgängen im Rahmen dessen liegt, das das Eintreten für die satzungsmäßigen Ziele und deren Verwirklichung erfordert und zulässt, die von der Körperschaft zu ihren satzungsmäßigen … 

Gemeinnützig wegen Förderung des Umweltschutzes – und die allgemeinpolitische Betätigung

Das Ausschließlichkeitsgebot des § 56 AO ist im Hinblick auf die Grenzen der allgemeinpolitischen Betätigung einer steuerbegünstigten Körperschaft noch gewahrt, wenn die Beschäftigung mit politischen Vorgängen im Rahmen dessen liegt, das das Eintreten für die satzungsmäßigen Ziele und deren Verwirklichung erfordert und zulässt, die von der Körperschaft zu ihren satzungsmäßigen … 

Energiepolitik – Zu Recht ein Thema eines gemeinnützigen Umweltschutzvereins?

Aktuell scheint das Thema „Gemeinnützigkeit“ bei Bundesfinanzhof vermehrt auf der Liste zu stehen. Nachdem wir kürzlich hier die Frage der Gemeinnützigkeit bei Vereinen – konkret einer Freimaurerloge – thematisiert hatten, ging es nun in einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs um die allgemeinpolitische Tätigkeit einer gemeinnützigen Körperschaft. In dem konkreten Fall hatte ein Spender einem Verein, […]

Gemeinnützigkeit wegen Förderung des Umweltschutzes – und die energiepolitische Betätigung

Das Ausschließlichkeitsgebot des § 56 AO ist im Hinblick auf die Grenzen der allgemeinpolitischen Betätigung einer steuerbegünstigten Körperschaft noch gewahrt, wenn die Beschäftigung mit politischen Vorgängen im Rahmen dessen liegt, das das Eintreten für die satzungsmäßigen Ziele und deren Verwirklichung erfordert und zulässt, die von der Körperschaft zu ihren satzungsmäßigen … 

Gemeinnützige Körperschaften – und ihre allgemeinpolitische Betätigung

Das Ausschließlichkeitsgebot des § 56 AO ist im Hinblick auf die Grenzen der allgemeinpolitischen Betätigung einer steuerbegünstigten Körperschaft noch gewahrt, wenn die Beschäftigung mit politischen Vorgängen im Rahmen dessen liegt, das das Eintreten für die satzungsmäßigen Ziele und deren Verwirklichung erfordert und zulässt, die von der Körperschaft zu ihren satzungsmäßigen …