Bürgergeldempfänger gelten nicht als hilfebedürftig, wenn sie ein (zu) großes Einfamilienhaus gebaut haben und dessen Wert zur Sicherung des Lebensunterhalts nutzen können.
Dem aktuell vom Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschiedenen Verfahren lag ein Eilantrag einer Familie aus dem Emsland zugrunde. Diese hatte …














