Bei einem 14-jährigen Realschüler rechtfertigen wiederholte sexuelle Belästigungen von Mitschülerinnen einen Schulausschluss.
Rechtsgrundlage des verfügten Schulausschlusses ist in Baden-Württemberg. § 90 Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 Nr. 2g, Abs. 4 Satz 1, Abs. 6 Sätze 2 bis 4, Abs. …