Ein Kommunalwahlrecht für Minderjährige ist nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts mit dem Grundgesetz vereinbar.
Das baden-württembergische Kommunalwahlrecht legt das Mindestalter für die Stimmabgabe bei Kommunalwahlen auf 16 Jahre fest. Das daraus folgende „Minderjährigenwahlrecht” für Bürger im Alter zwischen 16 und 18 …