Der Zulässigkeit der Klage gegen eine Abschiebungsverfügung steht die zwischenzeitliche Abschiebung des Klägers nicht entgegen.
Hierdurch hat sich die Abschiebungsanordnung nicht erledigt, da von ihr weiterhin rechtliche Wirkungen ausgehen. Sie bildet unter anderem die Grundlage für die Rechtmäßigkeit der Abschiebung …