Öffentlichen Nahverkehr für Schwerbehinderte – und ihre Kostenbeteiligung

Schwerbehinderte Menschen, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt (sogenanntes Merkzeichen „G“), hilflos oder gehörlos sind, werden von Unternehmern, die öffentlichen Personenverkehr betreiben, im Nahverkehr unentgeltlich befördert, wenn ihr Schwerbehindertenausweis die entsprechende Berechtigung ausweist (bis 31.12……

Öffentlichen Nahverkehr für Schwerbehinderte – und ihre Kostenbeteiligung

Schwerbehinderte Menschen, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt (sogenanntes Merkzeichen „G“), hilflos oder gehörlos sind, werden von Unternehmern, die öffentlichen Personenverkehr betreiben, im Nahverkehr unentgeltlich befördert, wenn ihr Schwerbehindertenausweis die entsprechende Berechtigung ausweist (bis 31.12 …

Kündigungsverbot im Mutterschutz

§ 9 Abs. 1 Satz 1 2. Halbs. MuSchG gilt unabhängig davon, ob die Arbeitnehmerin bei Kündigungszugang Kenntnis von ihrer Schwangerschaft hatte.Geht einer schwangeren Arbeitnehmerin während ihres Urlaubs eine Kündigung zu und teilt sie dem Arbeitgeber unverzüglich nach Rückkehr aus …