Das Bundesverwaltungsgericht hat sein Stufenmodells zur Identitätsklärung im Einbürgerungsverfahren präzisiert und fortentwickelt:
Im Einbürgerungsverfahren hat der Einbürgerungsbewerber seine Identität zuvörderst und in der Regel durch die Vorlage eines Passes nachzuweisen. Ist er nicht im Besitz eines solchen Passes und ist …







