Vor dem Bundesverfassungsgericht blieb jetzt eine Verfassungsbeschwerde gegen die Reduzierung des Landesblindengeldes in Schleswig-Holstein ohne Erfolg; das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.
Die Verfassungsbeschwerde betraf die Höhe des Landesblindengeldes in Schleswig-Holstein nach deren Reduzierung auf 200 Euro …