Geschmackliches Urheberrecht?

Der Geschmack eines Lebensmittels kann keinen Urheberrechtsschutz genießen.

Der Geschmack eines Lebensmittels ist nämlich nicht als „Werk“ einzustufen.

Das entschied der Gerichtshof der Europäischen Union jetzt im Streit zwischen zwei niederländischen Käseherstellern: Der „Heksenkaas“ ist ein Streichkäse mit Crème fraîche …

EU-Werkunternehmen – und die Sanktionierung unzureichender Arbeitsbedingungen

Eine Regelung eines Mitgliedstaats, wonach einem inländischen Dienstleistungsempfänger ein Zahlungstopp und eine Sicherheitsleistung zur Sicherung einer etwaigen Geldbuße auferlegt werden können, die gegen den in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Dienstleistungserbringer wegen Verstoßes gegen das Arbeitsrecht des ersteren Mitgliedstaats verhängt werden …

Urheberrechtsschutz für Geschmack?

Der Geschmack eines Lebensmittels kann keinen Urheberrechtsschutz genießen, da der Geschmack eines Lebensmittels nämlich nicht als „Werk“ einzustufen ist. Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde: Der „Heksenkaas“ ist ein Streichkäse mit Crème fraîche und Kräutern, den ein niederländischer Gemüse- …

Aufgabenkreis Gesundheitssorge: Checkliste

Was ist beim Aufgabenkreis Gesundheitssorge zu beachten?

Maßnahmen im Gesundheitsbereich können auch andere Aufgabenkreise wie die Vermögenssorge (z.B. Bezahlen von Krankenhausrechnungen) bzw. Aufenthaltsbestimmungsrecht (Unterbringung wegen einer psychischen Erkrankung) betreffen. Diese müssen dann dem Betreuer gleichfalls übertragen sein.
Kontakte (Gespräche und …

Aufgabenkreis Gesundheitssorge: Checkliste

Was ist beim Aufgabenkreis Gesundheitssorge zu beachten?Maßnahmen im Gesundheitsbereich können auch andere Aufgabenkreise wie die Vermögenssorge (z.B. Bezahlen von Krankenhausrechnungen) bzw. Aufenthaltsbestimmungsrecht (Unterbringung wegen einer psychischen Erkrankung) betreffen. Diese müssen dann dem Betreuer gleichfalls übertragen sein.Kontakte (Gespräche und Information) mit …

Der Umfang der Mängelbeseitigung

Maßgeblich für den Umfang der Mängelbeseitigung ist das vertraglich geschuldete Werk. Diesen Zustand hat der Unternehmer herzustellen.

Eine Mängelbeseitigung, die nicht den vertraglich geschuldeten Erfolg herbeiführt, muss der Besteller grundsätzlich nicht akzeptieren. Der Besteller muss sich nicht darauf verweisen lassen, …