Die namentliche Veröffentlichung von Profisportlern, die gegen Anti-Doping-Vorschriften verstoßen haben, kann mit der Datenschutz-Grundverordnung vereinbar sein. Voraussetzung ist jedoch insbesondere eine einzelfallbezogene Verhältnismäßigkeitsprüfung sowie effektiver präventiver Rechtsschutz.
Die namentliche Veröffentlichung von Profisportlern, die wegen Verstößen gegen Anti-Doping-Vorschriften gesperrt wurden, verstößt …




