Wer die Herausgabe eines Fahrzeugs mit der Begründung verlangt, die dokumentierte Eigentumsübertragung sei lediglich zum Schein erfolgt, muss den fehlenden Rechtsbindungswillen der Beteiligten beweisen. Erinnerungslücken und nicht eindeutig dem Fahrzeug zuzuordnende Rechnungen reichen hierfür nicht aus.
Im Streit um das …







