Öffentliche Äußerungen eines Strafverteidigers außerhalb der Hauptverhandlung sind nicht privilegiert und können mit einer zivilrechtlichen Ehrschutzklage angegriffen werden.
Das Landgericht Frankfurt am Main hat aktuell einen solchen Fall zu entscheiden: Der Verfügungskläger ist der Ex-Ehemann der Tochter eines bekannten deutschen …
