Die Veräußerung von Lehrinstituten ist keine unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistung im Sinne von § 3 Nr. 13 des Gewerbesteuergesetzes.
In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall betrieb die klagende GmbH Lehrinstitute, in denen sie einzelne Schüler auf …