Unfall mit einer automatischen Schiebetür im Bahnhof: Kein Anspruch auf Schadensersatz- und Schmerzensgeld

Allein aus dem Betrieb einer automatischen Tür folgt prinzipiell noch keine Verletzung allgemeiner Verkehrssicherungspflichten. Selbstöffnende und –schließende Türen sind schon seit langem eine Alltäglichkeit, deren Arbeitsweise dem ganz überwiegenden Teil der Bevölkerung hinlänglich bekannt ist. Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht ist …