„Diesel-Fälle“ mit hoher Laufleistung

Auspuff

In den „Diesel-Fällen“ steht den Autokäufern nach Ansicht des Landgerichts Lübeck bei hoher Laufleistung des Dieselfahrzeugs kein Schadensersatz zu. Kraftfahrzeuge dürfen nur eine bestimmte Menge an Schadstoffen ausstoßen. Die Hersteller dürfen die Abgasreinigungsanlage eines Kraftfahrzeugs deshalb nicht so manipulieren, dass …