Die fehlenden Urteilsgründe

Bundesfinanzhof (BFH)

Ist ein finanzgerichtliches Urteil nicht mit Gründen versehen, verletzt es Bundesrecht. Es kann danach keinen Bestand haben. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist eine Entscheidung i.S. des § 119 Nr. 6 FGO nicht mit Gründen versehen, wenn das Finanzgericht einen …

Die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters – und der Vorsteuerberichtigungsanspruch

Bundesfinanzhof

Entsteht ein Vorsteuerberichtigungsanspruch dadurch, dass das Insolvenzgericht einen vorläufigen Insolvenzverwalter mit allgemeinem Zustimmungsvorbehalt bestellt, liegt keine anfechtbare Rechtshandlung vor. Die in Bezug auf einen solchen Vorsteuerberichtigungsanspruch abgegebene Aufrechnungserklärung des Finanzamtes kann nur dann wirksam sein, wenn zur Umsatzsteuer im Entstehungszeitpunkt …

Flyr meldet Insolvenz an

Die Billigfluggesellschaft Flyr scheiterte mit der Erstellung eines neuen Finanzplans. Der Vorstand kam daher zu dem Schluss, dass es keine Alternativen für den Weiterbetrieb gibt. Das Unternehmen hat am 01.02.2023 Insolvenz anmeldet und den Handel eingestellt. Alle Flüge wurden storniert …

Bauhandwerkerverträge an der Haustür

Hin und wieder bieten Handwerker „einfachere“ Arbeitsleistungen unaufgefordert an der Haustür an. Die Reinigung und Versiegelung von Dachpfannen und Pflastersteinen oder Malerarbeiten an Holz und Fassade werden so oftmals handschriftlich vereinbart. Eine ausreichende Belehrung über das Widerrufsrecht, das Verbrauchern in …

Das Vermögen eines anglo-amerikanischen Trusts – als Nachlassvermögen des Errichters

Hat sich der Errichter einer ausländischen Vermögensmasse solche umfassenden Herrschaftsbefugnisse über das Vermögen vorbehalten, dass die Vermögensmasse ihm gegenüber darüber nicht tatsächlich und frei verfügen kann, bleibt dieses Vermögen solches des Errichters.

Die Ermittlung ausländischen Rechts, dem die Vermögensmasse unterliegt, …

Das Vermögen eines anglo-amerikanischen Trusts – als Nachlassvermögen des Errichters

Hat sich der Errichter einer ausländischen Vermögensmasse solche umfassenden Herrschaftsbefugnisse über das Vermögen vorbehalten, dass die Vermögensmasse ihm gegenüber darüber nicht tatsächlich und frei verfügen kann, bleibt dieses Vermögen solches des Errichters.

Die Ermittlung ausländischen Rechts, dem die Vermögensmasse unterliegt, …