Keine Haftung der BAFin gegenüber Anlegern

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BAFin) haftet Anlegern nicht auf Schadensersatz wegen unzureichender Aufsichtswahrnehmung, da die Aufgaben allein im öffentlichen Interesse wahrgenommen werden.  Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat aktuell die landgerichtliche Klageabweisung1 bestätigt, wonach ein Anleger die BAFin nicht wegen …

Die doch nicht freiberuflich tätige Hebamme – und keine außerordentliche Kündigung

Krankenhausflur

Eine fristlose Kündigung wegen des Statuswechsel einer Hebamme von freiberuflicher Tätigkeit zu einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis ist unwirksam. In dem hier vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschiedenen Fall ordnete die Deutsche Rentenversicherung einen Begleithebammenvertrag, der die freiberufliche Tätigkeit einer Hebamme in …