Anspruch auf Ausgleich steuerlicher Nachteile bei begrenztem Realsplitting

Es besteht eine grundsätzliche Verpflichtung des Unterhaltsschuldners, steuerliche Nachteile, die dem Unterhaltsberechtigten aufgrund des begrenzten Realsplitting entstehen, auszugleichen. Dieser Anspruch nach Zustimmung zum begrenzten Realsplitting soll sicherstellen, dass dem Unterhaltsberechtigtem keine Nachteile aus der abverlangten Zustimmungserklärung entstehen. Er dient nicht …