Der Schirmständer im Hausflur

Das Aufstellen von Schirmständern im Gemeinschaftseigentum entspricht in einer kleinen Wohneigentumsanlage (zwei Einheiten; Obergeschoss und Erdgeschoss) dem ordnungsgemäßem Gebrauch. In der im Erdgeschoss befindlichen Diele waren vorliegend u.a. ein Dielenschrank und ein Schirmständer aufgestellt, einer der Eigentümer verlangte die Entfernung …