WEG-Versammlung: Jeder Dritte ist als Vertreter eines Wohnungseigentümers zuzulassen!

Es ist gemeinhin anerkannt, dass auch Eingedenk des Grundsatzes der Nichtöffentlichkeit einer Wohnungseigentümerversammlung jeder Dritte als Vertreter eines Wohnungseigentümers in der Versammlung zuzulassen ist, wenn nicht ausdrücklich Vertretungsbeschränkungen im Rahmen der Teilungserklärung festgelegt sind. Inhaltliche Vorgaben müssen einem Versammlungsvertreter vom …