Das Bundesarbeitsgericht hat den Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Art. 267 AEUV um die Auslegung des Zwecks der in Art. 2 Abs. 3 Unterabs. 2 der Massenentlassungsrichtlinie 98/59/EG festgelegten Verpflichtung, der Arbeitsverwaltung eine Abschrift von Teilen der Mitteilung an den …