Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Berufung des Fahrdienstvermittlers Uber gegen die Untersagung, Beförderungsaufträge an Mietwagenunternehmen mittels einer Applikation zu übermitteln, zurückgewiesen. Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde: Der klagende Zusammenschluss von Taxizentralen aus verschiedenen Städten Deutschlands wendet …