Verbreitung von Äußerungen und Bildnissen – und die prozessuale Waffengleichheit im einstweiligen Verfügungsverfahren

Nicht jede Verletzung prozessualer Rechte unter Berufung auf die prozessuale Waffengleichheit kann im Wege einer auf Feststellung gerichteten Verfassungsbeschwerde geltend gemacht werden. Vielmehr bedarf es eines hinreichend gewichtigen Feststellungsinteresses. Die Geltendmachung nur eines error in procedendo reicht hierfür nicht 1. …