Widerruf einer im Policenmodell geschlossenen Lebensversicherung – und die Abschluss- und Verwaltungskosten

Hat der Versicherung nach erfolgtem Widerruf seitens des Versicherungsnehmers die Prämien zurück zu gewähren, erfolgt keine Saldierung dieses Prämienrückzahlungsanspruchs mit seinen Abschluss- und Verwaltungskosten 1. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann sich der Versicherer gegenüber dem Prämienrückzahlungsanspruch hinsichtlich der Abschluss- …